Aktuelles

Update 10.10.2024 – 12:55 Uhr

Das Gesundheitsamt Rosenheim hat heute auch die Chlorungsverfügung vollständig aufgehoben. 

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Update 01.10.2024 – 8:55 Uhr

Die Abkochverfügung  wurde am 27.09. aufgehoben. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rosenheim wird das Leitungsteilnetz aber zur Sicherheit weiterhin mindestens noch 7 Tage mit Chlor desinfiziert, weil die Ursache der belasteten Probe vom 09.09.2024 nicht eindeutig festgestellt werden konnte.  

Der Chlorwert wird weiterhin an den Messstellen abgenommen und dokumentiert. 

Hier ein Link zu allgemeinen Informationen rund um die Chlorung des Trinkwassers: Focus.de

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Update 27.09.2024 – 10:55 Uhr

Die Abkochverfügung ist aufgehoben.

Die Chlor-Konzentration ist an allem Messstellen im Teilnetz erreicht. Der Chlorwert muss aber weiterhin täglich an den Messstellen abgenommen und aufgezeichnet werden. 

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Update 25.09.2024

Die Chlorung dauert an, da die Konzentration 0,1 Milligramm pro Liter noch nicht überall im Teilnetz erreicht worden ist. Die Abkochverfügung kann erst dann aufgehoben werden. 

Die Feuerwehr hat dazu gestern nochmals alle Hydranten im Teilnetz gespült und die Chlorverteilung schneller voranzubringen. 

Hier ein Link zu weiterführenden Informationen rund um die Chlorung des Trinkwassers: Focus.de

Das Ergebnis der nun turnusmäßig stattfinden Nachproben sind alle unauffällig. 

Bitte bitten weiterhin die Unannehmlichkeit zu entschuldigen.

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Update 14.09.2024

Das Ergebnis der Nachproben liegt vor. 9 von 10 Proben sind unauffällig. Die Belastung an der Entnahmestelle Westerndorf besteht weiterhin. Der WBV geht davon aus, dass die Probenentnahmestelle verunreinigt ist. 

Der betroffene Netzteilbereich wird mit Chlor desinfiziert. Wenn die Konzentration 0,1 Milligramm pro Liter erreicht hat, wird die Abkochverfügung aufgehoben. Je nach Verlauf kann sich das Verfahren noch bis zu 2 Wochen hinziehen.

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Update 12.09.2024 – 15:07 Uhr

In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt beginnt der WBV (bzw. die beauftragte Fachfirma) heute das betroffene Leitungsnetz mit Chlor zu desinfizieren. Die Chlorung wird sich über 2 bis 3 Wochen hinziehen. Die unten aufgeführte Abkochverfügung gilt vorerst weiter!

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Update 10.09.2024 – 15:48 Uhr

Am morgigen Mittwoch 11.09. werden im Leitungsnetz nochmals Proben an 10 Stellen entnommen. Das Ergebnis liegt spätestens am Freitag (13.09.) vor; dann werden weitere Schritte in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt geplant. Die unten aufgeführte Abkochverfügung gilt weiterhin!

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09. September 2024

Trinkwasser – Abkochverfügung für

Teil-Westerndorf/Bergstraßensiedlung,  Pfannstiel, Ruckerting, Walkerting, Thal, Haustätt, Daxa, Acherting, Wesen, Röcka, Riedlach, Laiming, Stötten, Stockach und Stelzenberg.

 

Liebe Wasserverbraucher,

heute haben wir den Prüfbericht zur Untersuchung unseres Trinkwassers erhalten. Dieser weist im mikrobiologischen Bereich einen Messwert auf, der die Grenzwerte überschreitet. Die Ursache entstand vermutlich durch Rohrbrüche.

Um für Sie als Abnehmer jegliches Risiko auszuschließen, gilt ab sofort eine

Abkochverfügung.

Diese gilt für Trinkwasser und Wasser, das für Lebensmittelzwecke verwendet wird.

Die weiteren Maßnahmen werden vom WBV gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden (Gesundheitsamt Rosenheim, Landratsamt Rosenheim – Sachgebiet Wasserrecht) abgestimmt.

Sobald die Kontrolluntersuchungen einen unbedenklichen Wert erreichen, werden wir Sie umgehend verständigen. 

Bitte geben Sie diese Informationen auch an ihre Nachbarn weiter und beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite.

Für Rückfragen steht Ihnen der Wasserbeschaffungsverband Frasdorf jederzeit gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

 

WBV Frasdorf

Hinweise zur Abkochverfügung

Alle Wasserabnehmer der Wasserversorgung durch den WBV Frasdorf dürfen das Wasser als Trinkwasser bis auf Weiteres nur in abgekochtem Zustand verwenden.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, das Wasser für folgende Zwecke mindestens 10 Minuten lang sprudelnd kochen zu lassen, um die Keime effektiv abzutöten:

  • zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken
  •  zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte und kranke Personen
  • zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
  • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet
  • zum Zähneputzen und zur Mundpflege
  • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
  • zum Herstellen von Eiswürfeln und Kühlung von Getränken