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Update 10.09.2024 – 15:48 Uhr
Am morgigen Mittwoch 11.09. werden im Leitungsnetz nochmals Proben an 10 Stellen entnommen. Das Ergebnis liegt spätestens am Freitag (13.09.) vor; dann werden weitere Schritte in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt geplant. Die unten aufgeführte Abkochverfügung gilt weiterhin!
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09. September 2024
Trinkwasser – Abkochverfügung für
Teil-Westerndorf/Bergstraßensiedlung, Pfannstiel, Ruckerting, Walkerting, Thal, Haustätt, Daxa, Acherting, Wesen, Röcka, Riedlach, Laiming, Stötten, Stockach und Stelzenberg.
Liebe Wasserverbraucher,
heute haben wir den Prüfbericht zur Untersuchung unseres Trinkwassers erhalten. Dieser weist im mikrobiologischen Bereich einen Messwert auf, der die Grenzwerte überschreitet. Die Ursache entstand vermutlich durch Rohrbrüche.
Um für Sie als Abnehmer jegliches Risiko auszuschließen, gilt ab sofort eine
Abkochverfügung.
Diese gilt für Trinkwasser und Wasser, das für Lebensmittelzwecke verwendet wird.
Die weiteren Maßnahmen werden vom WBV gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden (Gesundheitsamt Rosenheim, Landratsamt Rosenheim – Sachgebiet Wasserrecht) abgestimmt.
Sobald die Kontrolluntersuchungen einen unbedenklichen Wert erreichen, werden wir Sie umgehend verständigen.
Bitte geben Sie diese Informationen auch an ihre Nachbarn weiter und beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite.
Für Rückfragen steht Ihnen der Wasserbeschaffungsverband Frasdorf jederzeit gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
WBV Frasdorf
Hinweise zur Abkochverfügung
Alle Wasserabnehmer der Wasserversorgung durch den WBV Frasdorf dürfen das Wasser als Trinkwasser bis auf Weiteres nur in abgekochtem Zustand verwenden.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, das Wasser für folgende Zwecke mindestens 10 Minuten lang sprudelnd kochen zu lassen, um die Keime effektiv abzutöten:
- zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte und kranke Personen
- zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln und Kühlung von Getränken