Der Verband ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Feb. 1991 und damit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Verband hat die Aufgabe seine Mitglieder mit Trinkwasser zu versorgen. Hierzu betreibt und unterhält er die erforderlichen Anlagen zur Gewinnung, Förderung, Speicherung, Fortleiten und Verteilung des Trinkwassers.
Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke.
Hier die Rechtsgrundlagen des WBV: